Supervision

hat sich in sozialen, pädagogischen, therapeutischen und pastoralen Arbeitsfeldern als eine gezielte Beratungsmethode zur Reflexion beruflichen Handelns erwiesen. Die Nachfrage nach Supervision steigt zunehmend auch in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung.

Supervision ist
eine Form der Beratung für Fragen und Probleme beruflicher Interaktion. Sie dient der systematischen Reflexion beruflichen Handelns in allen Feldern, in denen eine erfolgreiche Gestaltung sozialer Beziehungen ein wichtiges Element zur Erreichung der beruflichen Ziele ist.

Ziel ist,
die Wahrnehmungsfähigkeit und das verstehen von Interaktionsprozessen und institutionellen Abläufen zu fördern, um durch ein größeres Maß an Bewusstheit die Handlungsspielräume und Interventionsmöglichkeiten der Supervisionsnehmer zu erweitern. Supervision beabsichtigt in diesem Sinne eine Erweiterung der persönlichen Kompetenz. Berufliche Prozesse können so autonomer, befriedigender und gleichzeitig effektiver gestaltet werden, sowohl im Sinne der Supervisand/innen wie der institutionellen Aufgabenstellung.

Inhalt ist
Dabei das konkrete Handeln der Supervisand/innen, bezogen
– auf ihre berufliche Rolle,
– auf die Beziehungsgestaltung mit den jeweiligen Adressaten IM Berufsfeld (Klienten, Patienten, Teilnehmer, Schüler, Kunden, etc.),
– sowie auf Aufgabenstellung und Struktur der Einrichtung.

Supervision wird in unterschiedlichen Formen durchgeführt.

In der Einzelsupervision steht die Person der Supervisandin oder des Supervisanden im Mittelpunkt. Schwerpunkt ist die Entwicklung der beruflichen Identität im Rahmen der konkreten beruflichen Rolle. Dabei geht es insbesondere um die Gestaltung der beruflichen Rolle im Spannungsfeld zwischen der Persönlichkeit des Einzelnen und der Institution, in der sie/er tätig ist. Ein besonderer Augenmerk liegt auch auf der Reflexion der unbewussten Anteile im beruflichen Handeln (sowohl gegenüber Adressaten, aber auch Kolleg/innen und Vorgesetzten innerhalb der Institution). Für die Einzelsupervision wurden spezielle Verfahren und Schwerpunkte wie etwa die Rollenberatung oder die Leitungssupervision entwickelt.

In der Gruppensupervision arbeitet die Supervisorin oder der Supervisor mit Teilnehmer/innen aus gleichen oder unterschiedlichen Arbeitsfeldern und Institutionen. Inhalt sind die mitgebrachten Fragestellungen und konkreten Erfahrungen des beruflichen Alltags. Im Unterschied zur Einzelsupervision bietet die Gruppensupervision Gelegenheit, die in der Gruppe wirksame Dynamik für den Lernprozess und die Betrachtung bzw. das Verstehen beruflicher Interaktionen nutzbar zu machen.

In der Teamsupervision arbeitet der Supervisor / die Supervisorin mit Teams oder Arbeitsgruppen aus einer Institution an Fragen und Gestaltung ihrer Klientenkontakte und/oder an der Dynamik der Kollegenbeziehungen. In dieser Arbeitsform gewinnen Fragen von Konzept, Zielsetzung, Struktur der Institution und von Autorität sowie Probleme der Kooperation eine besondere Bedeutung.

In einer anderen Form der Supervision steht die Gesamtorganisation im Mittelpunkt. Gegenstand der Beratung sind hier die Organisation als Ganzes oder für die Organisation relevante Fragen. Ziel ist es, Veränderungsprozesse in der Institution zu fördern und zu begleiten. Dadurch kann eine Verbesserung der Institutionskultur ermöglicht werden.